Skip to main content

SHORT SELLING REGULATION SSR UK

In Großbritannien gilt seit dem Austritt aus der EU noch die EU-Leerverkaufsverordnung SSR 236/2012 , die nun durch eine neue Verordnung ersetzt werden soll. Die Leerverkaufsverordnung regelt den Leerverkauf von Aktien, die an den Märkten des Vereinigten Königreichs notiert sind, und enthält Bestimmungen über die Offenlegung gegenüber der FCA und der Öffentlichkeit, ein Verbot von ungedeckten Leerverkäufen und Notfallbefugnisse für die FCA.

Die Verordnung wurde von der Europäischen Union (EU) eingeführt und nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU in britisches Recht übernommen. Im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse des FRF wird die Regierung diese Verordnung aufheben und durch ein Regulierungssystem ersetzen, das auf die britischen Märkte zugeschnitten ist, die Marktintegrität fördert und die Wettbewerbsfähigkeit der britischen Finanzmärkte stärkt.

Diese Aufforderung zur Stellungnahme ist der erste Schritt bei der Überprüfung der Leerverkäufe durch die Regierung im Rahmen ihres Programms, die geltenden EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen aufzuheben und sie durch einen auf das Vereinigte Königreich zugeschnittenen Rechtsrahmen zu ersetzen. Sie bittet um Stellungnahmen zur derzeitigen Funktionsweise der Verordnung und zu der Frage, wie sie besser an die Märkte des Vereinigten Königreichs angepasst werden könnte.

CALL FOR EVIDENCE: DON’T SELL THE UK SHORT - Susanne Trimbath @ ko-fi.com 

 

Short Selling Regulation Review - Call for Evidence